Übernahme Azubi – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Für einen übernommenen Auszubildenden besteht ab dem 1. Tag Kündigungsschutz! Eine Probezeit gibt es nicht und die Kündigungsfristen verlängern sich.
Übernommene Auszubildende genießen Kündigungsschutz
Ein übernommener Auszubildender hat ab dem 1. Tag Kündigungsschutz bei seinem Arbeitgeber. Eine Probezeit oder Ähnliches gilt dann nicht. Dies wissen viele übernommene Auszubildende und auch viele Arbeitgeber nicht. Die Ausbildungszeiten werden in vollem Umfang als Beschäftigungszeiten anerkannt, so dass ein übernommener Auszubildender ab dem 1. Tag seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber Kündigungsschutz genießt.
Kündigungsfristen verlängern sich
Ein weiterer Vorteil ist, dass sich neben dem Kündigungsschutz auch die Kündigungsfristen verlängern. Auch hier gilt, dass die Beschäftigungszeiten des Ausbildungsverhältnisses grundsätzlich anerkannt werden. Eine Kündigung mit einer kurzen Frist ist dann für den Arbeitgeber nicht möglich. Auch dies ist vielen Auszubildenden schlicht unbekannt.
Mein Tipp: Bei Kündigung immer zum Anwalt
Das Arbeitsrecht ist heutzutage für den Laien kaum noch zu durchschauen und unübersichtlich. Fachkompetenz ist daher gefragt. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben sollten, rate ich Ihnen, einen kompetenten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, aufzusuchen. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.