Abmahnung und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine ordnungsgemäße Abmahnung. Ist die Abmahnung fehlerhaft, kann sie die Kündigung zu Fall bringen.
Fehlerhafte Abmahnung…
Oftmals wird übersehen, daß durch formale Fehler in der Abmahnung die darauf gestützte Kündigung unwirksam wird. Arbeitgeber nehmen in eine Abmahnung oftmals mehrere Verstöße auf. Dies ist ein grober Fehler, da die gesamte Abmahnung unwirksam wird, wenn sich auch nur ein Verstoß nicht beweisen läßt oder zu Unrecht vom Arbeitgeber vorgeworfen wurde. Dies, d.h. Beweisprobleme liegen in der Praxis fast immer vor, da der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer in der Abmahnung gemachten Vorwürfe beweisen muß.
…führt zur unwirksamen Kündigung
Ist die Abmahnung dann nicht mehr gültig, hat dies auch Auswirkungen auf eine etwaige Kündigung. Abmahnungen werden in der Praxis sehr häufig nur deswegen ausgesprochen, um eine Kündigung vorzubereiten. Voraussetzung einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist eine wirksame Abmahnung. Wird die Abmahnung aus den beschriebenen formalen Gründen unwirksam, führt dies dazu, daß auch die auf ausgesprochen Kündigung unwirksam wird.
Meine Erfahrung macht Sie stark
Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten gegen eine Abmahnung bzw. Kündigung vorzugehen. Lassen Sie sich daher qualifiziert beraten. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und stehe Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.