Abmahnung verhindert Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Wenn bereits wirksam abgemahnt wurde, kann wegen des gleichen Sachverhalts nicht mehr gekündigt werden. Dies übersehen viele Arbeitgeber.
Abmahnung verhindert Kündigung
Oftmals wird es schlicht vergessen, aber in der Praxis kommt es häufiger vor als man denkt: Eine bereits ausgesprochene Abmahnung verhindert den Ausspruch einer Kündigung. Denn eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden.
Abmahnung auch mündlich wirksam
Entscheidend ist, daß der Arbeitnehmer lediglich zweifelsfrei entnehmen kann, was ihm vorgeworfen wird, wie er sein Verhalten in Zukunft einzurichten hat und welche Sanktionen ihm drohen, wenn er sich nicht entsprechend verhält. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer also deutlich und ernsthaft ermahnen, ihn auffordern, ein genau bezeichnetes Fehlverhalten zu ändern bzw. aufzugeben und ihm klarmachen, dass bei wiederholten Vertragsverstößen Inhalt oder Bestand seines Arbeitsverhältnis gefährdet sind. Ist dies mündlich geschehen, liegt eine wirksame Abmahnung vor.
Abmahnung entschuldigt Fehlverhalten
Mahnt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen eines bestimmten Verhaltens ab, so schließt dies eine spätere Kündigung, die auf den gleichen, dem Arbeitgeber bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Abmahnung bekannten Sachverhalt gestützt wird, aus. Dies wird damit begründet, dass das Kündigungsrecht durch konkludenten Verzicht immer dann erlischt, sofern der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht. Denn eine Kündigung ist nach § 1 Kündigungsschutzgesetz nur dann gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Ein Arbeitgeber, der jedoch abmahnt, zeigt, dass nach seiner Auffassung eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers noch möglich ist, so dass durch eine Abmahnung das Kündigungsrecht endgültig verbraucht wird. Lediglich wenn im Nachhinein noch weitere neue Tatsachen hinzutreten, kann ein neues Kündigungsrecht entstehen.
Fazit:
Es gibt viele Ansatzpunkte gegen eine Kündigung vorzugehen. Man muß nur wissen wie. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und stehe Ihnen mit meiner Kompetenz und Erfahrung gerne zur Verfügung.