Achtung: Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen tarifvertraglichen Fristen und verfallen spätestens nach 15 Monaten. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres.
Nach 15 Monaten verfallen Urlaubsabgeltungsansprüche
Bei einem beendeten Arbeitsverhältnis muß der noch bestehende Urlaub durch den Arbeitgeber abgegolten werden. Dieser Urlaubsabgeltungsanspruch kann aber nicht unbefristet geltend gemacht werden. Spätestens nach 15 Monaten verfällt der Urlaubsabgeltungsanspruch endgültig.
Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres
Die Verjährung beginnt dabei am Ende des Kalenderjahres. Bei einem im Jahr 2016 entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruch beginnt die Verjährung somit am 01. Januar 2017 zu laufen, so daß der Urlaubsabgeltungsanspruch spätestens bis zum 31. März 2018 (15 Monate) beim Arbeitgeber geltend gemacht werden muß. Ansonsten ist der Anspruch verfallen.
Gerne helfe ich Ihnen
Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, bei arbeitsrechtlichen Fragen die Hilfe eines versierten Anwalts bzw. Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Gerne stehen ich Ihnen hierfür zur Verfügung.