Allgemeines zur Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Form, der Inhalt und die Zustellung der Kündigung!
Arbeitsverhältnisse werden durch Kündigungen beendet. Da eine Kündigung erhebliche Rechtsfolgen nach sich zieht, werden von der Rechtsprechung hohe Anforderungen an eine Kündigung gestellt.
Klarheit der Kündigung
Eine Kündigung muss klar und bestimmt sein. Es muss also für den Arbeitnehmer unzweifelhaft ersichtlich sein, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll. Etwaige Zweifel gehen immer zu Lasten des Arbeitgebers.
Zugang der Kündigung
Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer zugehen. Dies geschieht unter Anwesenden immer dann, wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer übergeben wurde. Unter Abwesenden liegt ein Zugang immer dann vor, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Arbeitnehmers bei gleichzeitiger zumutbarer Möglichkeit der Kenntnisnahme gelangt.
Vollmacht zur Kündigung
Derjenige, der die Kündigung ausspricht, muss auch zum Ausspruch der Kündigung bevollmächtigt sein. Sofern dies nicht der Fall ist, kann die Kündigung bereits aus diesem Grunde heraus angefochten werden. In diesem Fall ist jedoch Eile geboten. In der Regel ist dies nur innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung möglich.
Kündigung muss Formvorschriften einhalten
Eine Kündigung unterliegt Formvorschriften. Eine Kündigung kann daher nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per WhatsApp, per Telefax oder per Email ist in der Regel formunwirksam.
Haben Sie eine Kündigung bekommen? Dann sollten wir uns kennenlernen. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.