Androhung Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Androhung einer Kündigung bei gleichzeitiger Vorlage eines Aufhebungsvertrages führt zu einem Versicherungsfall bei der Rechtsschutzversicherung!
Rechtsschutz auch beim Aufhebungsvertrag
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung einen Rechtsschutzversicherungsfall auslösen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Ausspruch einer Kündigung androht, sofern der Arbeitnehmer sich weigert, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dann ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Eingriff in die Rechte des Arbeitnehmers so stark, daß von einem Versicherungsfall auszugehen und Rechtsschutz zu gewähren ist.
Bundesgerichtshof auf Seiten der Versicherten
Dies wurde vom BGH völlig zu Recht damit begründet, daß es nicht auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit der Behauptungen ankomme; vielmehr sei allein die vom Arbeitnehmer behauptete Pflichtverletzung entscheidend, so daß Rechtsschutzversicherungen einem entsprechend versicherten Arbeitnehmer auch bei einer nur angedrohten Kündigung Kostendeckung erteilen müssen.
Rechtsschutzversicherungen wollen nicht zahlen
Trotz der eindeutigen Rechtsprechung versuchen viele Rechtsschutzversicherungen sich zu drücken, d.h. zu Lasten der Arbeitnehmer keine Kostendeckung zu erteilen. Gut, wenn Sie dann einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an Ihrere Seite haben. Wir beraten und vertreten Sie gerne! Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!