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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Arbeitsunfähigkeit und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Krankheit schützt nicht vor dem Erhalt einer Kündigung. Gegen eine Kündigung wegen einer Krankheit gibt es dagegen einen guten Schutz.

Kündigung während einer Krankheit ist möglich

Eines der weit verbreitesten Missverständnisse im Arbeitsrecht ist, dass eine bestehende Arbeitsunfähigkeit gegen eine Kündigung schützt. Dem ist nicht so. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen. Allerdings benötigt der Arbeitgeber immer dann einen Grund für die Kündigung, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies ist der Fall, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind.

Guter Schutz gegen Kündigung wegen einer Krankheit

In einem solchen Fall benötigt der Arbeitgeber also einen Kündigungsgrund. Hierbei kann unter Umständen die Kündigung auch auf eine Arbeitsunfähigkeit gestützt werden. Hiergegen muss man dann angehen. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber jedoch auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wegen eines ganz anderen Grundes kündigen, beispielsweise wenn aufgrund einer Umstrukturierung bzw. eines Umsatzrückgangs der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist. Dann wird die Kündigung eben aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen. Dass dies dann während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit erfolgt, ist völlig unproblematisch.

Unsere Erfahrung macht sie stark

Haben Sie daher von Ihrem Arbeitgeber auch während einer Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung erhalten, setzen Sie sich unbedingt und möglichst schnell mit uns in Verbindung, da gegen eine Kündigung in der Regel nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach deren Erhalt vorgegangen werden kann. Ansonsten wird die Kündigung rechtskräftig. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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