Arbeitsunfähigkeit und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Krankheit schützt nicht vor dem Erhalt einer Kündigung. Gegen eine Kündigung wegen einer Krankheit gibt es dagegen einen guten Schutz.
Kündigung während einer Krankheit ist möglich
Eines der weit verbreitesten Missverständnisse im Arbeitsrecht ist, dass eine bestehende Arbeitsunfähigkeit gegen eine Kündigung schützt. Dem ist nicht so. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis kündigen. Allerdings benötigt der Arbeitgeber immer dann einen Grund für die Kündigung, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dies ist der Fall, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind.
Guter Schutz gegen Kündigung wegen einer Krankheit
In einem solchen Fall benötigt der Arbeitgeber also einen Kündigungsgrund. Hierbei kann unter Umständen die Kündigung auch auf eine Arbeitsunfähigkeit gestützt werden. Hiergegen muss man dann angehen. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber jedoch auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wegen eines ganz anderen Grundes kündigen, beispielsweise wenn aufgrund einer Umstrukturierung bzw. eines Umsatzrückgangs der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist. Dann wird die Kündigung eben aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen. Dass dies dann während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit erfolgt, ist völlig unproblematisch.
Unsere Erfahrung macht sie stark
Haben Sie daher von Ihrem Arbeitgeber auch während einer Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung erhalten, setzen Sie sich unbedingt und möglichst schnell mit uns in Verbindung, da gegen eine Kündigung in der Regel nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach deren Erhalt vorgegangen werden kann. Ansonsten wird die Kündigung rechtskräftig. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin.