Kündigung wegen Außerdienstlichen Verhaltens – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung wegen außerdienstlichem Verhalten ist nur bei einer konkreten Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis rechtmäßig.
Außerdienstliches Verhalten als Kündigungsgrund?
Außerdienstliches Verhalten stellt im allgemeinen keinen Kündigungsgrund dar. Etwas anderes gilt nur dann, sofern betriebliche Interessen verletzt werden, insbesondere bei der Begehung von Straftaten und sofern sich ein verständiger Arbeitgeber bei gerechter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu einer Kündigung veranlasst sehen darf.
Nur im Ausnahmefall
Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen außerdienstlichem Verhalten wird nur dann bejaht, wenn das beanstandete Verhalten geeignet ist, sich nachhaltig auf das Arbeitsverhältnis auszuwirken. Es bedarf also einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses wegen des außerdienstlichen Verhaltens. Dies wurde beispielsweise bei einem Angestellten der Finanzverwaltung bejaht, der selbst eine Steuerhinterziehung begeht und bei sittlichen Verfehlungen, insbesondere Sittlichkeitsdelikten, pädagogischer Mitarbeiter wie Lehrern oder Erziehern.
Kündigung erhalten?
Sofern Sie eine Kündigung wegen außerdienstlichem Verhalten erhalten haben, sollten wir uns möglichst schnell sprechen. Im allgemeinen gibt es sehr gute Chancen hiergegen vorzugehen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.