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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Kündigungsgrund: Außerdienstliches Verhalten. Ist das zulässig? – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Fehlerhaftes außerdienstliches Verhalten führt grundsätzlich nicht zur Kündigung!

Kündigung nur wegen arbeitsrechtlicher Pflichtverletzung

Ein unangemessenes außerdienstliches Verhalten kann grundsätzlich den Ausspruch einer Kündigung nicht rechtfertigen, denn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses setzt immer eine Verletzung einer arbeitsvertragsbezogenen Pflicht voraus. Dies ist bei außerdienstlichem Verhalten in der Regel nicht der Fall. Vielmehr ist zwischen Arbeitsleben und Privatleben zu trennen.

Ansonsten Kündigung nur im Ausnahmefall

Nur in sehr seltenen Fällen wird dieser Grundsatz durchbrochen, nämlich immer nur dann, sofern die im Privatbereich begangene Handlung auf das Arbeitsverhältnis „durchschlägt“, d.h. auch das Arbeitsverhältnis konkret stört. Dies ist jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen der Fall. Bejaht wurde dies beispielsweise bei einem Prokuristen, der mit der Lohnbuchhaltung vom Arbeitgeber betraut war und mehrfach im privaten Bereich wegen Untreue verurteilt wurde. Hierbei wurde ausnahmsweise angenommen, dass die Verfehlungen im privaten Bereich auf das Arbeitsverhältnis durchschlagen, d.h. dies das Arbeitsverhältnis konkret stört. Dies ist aber die Ausnahme. In der Regel ist zwischen dem Arbeitsleben und dem Privatleben genauestens zu trennen.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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