Bedingte Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Kündigungen können nicht bedingt, aber vorsorglich ausgesprochen werden. Gegen jede Kündigung muß aber Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Bedingte Kündigungen sind rechtswidrig
Kündigungen, die unter einer Bedingung abgegeben werden, sind in der Regel unwirksam. Gleichwohl muss gegen eine derartige Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang Klage erhoben werden. Andernfalls wird die Wirksamkeit der Kündigung fingiert. Es muss genauestens geprüft werden, ob tatsächlich eine Bedingung vorliegt. Eine Bedingung liegt nur dann vor, sofern die Kündigung von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht wird.
Kündigung ist im Zweifel unwirksam
Immer dann, wenn der Kündigungsempfänger nicht sicher einschätzen kann, ob die Bedingung eingetreten ist, mithin eine Unsicherheit über die Bedingung besteht, ist die Kündigung wegen ihrer Bedingungsfeindlichkeit unwirksam. Dagegen ist jedoch eine vorsorglich abgegebene Kündigung wirksam. Derartige Kündigungen werden oftmals im Zusammenhang mit fristlosen Kündigungen ausgesprochen. Der Unterschied besteht darin, dass eine vorsorglich ausgesprochene Kündigung unter einer rechtlichen Bedingung ausgesprochen wird, mithin die Kündigung nicht von tatsächlichen Gegebenheiten abhängig ist. Derartige Bedingungen sind wirksam.