Doppelter Urlaub möglich – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Arbeitnehmer hat während eines Kündigungsschutzprozesses auch gegenüber dem alten Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch.
Doppelter Urlaubsanspruch
In einer neueren Entscheidung ist das Bundesarbeitsgericht auf das Entstehen von Doppelansprüchen bei Urlaubsansprüchen eingegangen. Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass der gekündigte Arbeitnehmer gegen seine Kündigung gerichtlich vorging und parallel dazu mit einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis einging. Dies ist grundsätzlich möglich und auch so von Gesetzeswegen vorgesehen.
Unwirksame Kündigung
Nachdem nunmehr das Arbeitsgericht entschieden hatte, dass das ursprüngliche gekündigte Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht, da die Kündigung unwirksam war, machte der Arbeitnehmer gegenüber dem alten Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch geltend. Wie das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich entschieden hat, zu Recht. Denn der alte Arbeitgeber hat die während des Kündigungsrechtsstreits entstandenen Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers auch dann zu erfüllen, sofern der Arbeitnehmer ein zweites Arbeitsverhältnis eingegangen ist.
Anrechnung des alten Urlaubs
Allerdings muss sich der Arbeitnehmer den von seinem neuen Arbeitgeber gewährten Urlaub auf seinen Urlaubsanspruch gegenüber dem alten Arbeitgeber anrechnen lassen, wenn und soweit der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht hätte erfüllen können.
Richtiges Urteil
Ein durchaus logisches und nach unserer Auffassung richtiges Urteil. Sollten Sie hiervon betroffen sein, stehen wir Ihnen für eine Vertretung jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie in einem derartigen Fall einen Besprechungstermin mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Rechtsanwalt Witting.