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mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Dreiwochenfrist – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen ist zwingend!

Die Dreiwochenfrist bei einer Kündigung

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Dies gilt auch dann, sofern das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet oder beispielsweise nur die falsche Kündigungsfrist gerügt werden soll. Dies ergibt sich bereits aus § 4 Kündigungsschutzgesetz. Dort ist festgehalten, dass innerhalb der Dreiwochenfrist Klage erhoben werden muss, sofern die Kündigung auch aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.

Wiedereinsetzung bei versäumter Frist

Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist es nur sehr schwer möglich, bei einer versäumten Klagefrist gegen die Kündigung vorzugehen. Voraussetzung ist, daß die Frist unverschuldet versäumt wurde. Die Arbeitsgerichte stellen dabei sehr hohe Anforderungen, so daß nur in seltenen Fällen von einem unverschuldeten Frsitversäumnis ausgegangen wird.

Bei einer Kündigung bitte sofort zum Anwalt!

Daher mein ganz klarer Tipp: Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, begeben Sie sich bitte unverzüglich zu einer kompetenten Beratung, um klären zu lassen, ob gegen die Kündigung vorgegangen werden muss. Nur in wenigen Ausnahmefällen gilt die Dreiwochenfrist nicht, beispielsweise dann, sofern die Schriftform nicht eingehalten ist. Gerne vertrete ich Sie, wenn Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben. Rufen Sie mich einfach an.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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