Güteverhandlung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
In der Güteverhandlung versucht das Arbeitsgericht eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Dies ist im Gesetz so vorgeschrieben.
Güteverhandlung findet immer statt!
Im Rahmen der Güteverhandlung versucht das Gericht zunächst, eine vergleichsweise Regelung herbeizuführen. Üblicherweise werden in diesem Stadium noch keine Anträge gestellt, sondern die Sach- und Rechtslage wird zwar kontrovers aber ohne ins Detail gehend vom Gericht erörtert. Die Berliner Arbeitsgerichte bringen hierfür auch nur ein Zeitraum von ca.15 Minuten in Ansatz. Dies ist in aller Regel auch ausreichend, da relativ schnell feststeht, ob Einigungsbereitschaft vorliegt.
Ein Vergleich soll geschlossen werden!
Ziel der Güteverhandlung ist es also allein, eine möglichst einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Oftmals gelingt dies auch, so dass das anschließende Kammerverfahren nicht folgt. Im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Verfahren findet im Arbeitsrecht tatsächlich eine gesonderte Güteverhandlung statt, die auch terminlich von der sich anschließenden Kammerverhandlung getrennt ist.
Ich vertrete Sie gerne!
Gern vertrete ich Sie. Sollten Sie einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit mir.