Geschäftsführer Klage – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
In der Regel können Geschäftsführer nicht vor dem Arbeitsgericht klagen! Dies ist nur ausnahmsweise möglich!
Geschäftsführerklagen gehören vor das Zivilgericht
Nur in Ausnahmefällen können Geschäftsführer einen Kündigungsschutzprozess gegen ihren Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht führen. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Geschäftsführer stehen auf der Seite des Arbeitgebers und sind nicht als Arbeitnehmer anzusehen.
Nur in Ausnahmefällen vor das Arbeitsgericht
Diese „strenge“ Rechtsprechung wurde jedoch zwischenzeitlich von einem neuerlichen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes gekippt. Immer dann, wenn kein schriftlicher Geschäftsführervertrag vorliegt, geht das BAG bei einer Vorbeschäftigung als Arbeitnehmer davon aus, dass dann auch das Arbeitsverhältnis nicht konkludent aufgehoben wurde, da es an dem erforderlichen Schriftformerfordernis fehlt. Sicherlich eine sehr kluge und weise Entscheidung.
Im Zweifel immer zum Fachanwalt
Fazit: Immer dann, wenn ein Arbeitnehmer durch einen nicht schriftlich abgeschlossenen Geschäftsführervertrag zum Geschäftsführer „befördert“ wurde, bestehen realistische Chancen, den Rechtsstreit vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Es gibt aber auch noch weitere Fälle, bei denen eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich ist. Sprechen Sie mich an, ich vertrete Sie gerne.