Grund für Abfindungszahlungen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Mit einer Abfindung wollen sich Arbeitgeber, von der Pflicht den Arbeitnehmer zu beschäftigen, freikaufen!
Abfindung bei Kündigung
Abfindungen werden im Arbeitsrecht aus den verschiedensten Gründen gezahlt. Der häufigste Fall ist, dass Abfindungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen eines Kündigungssschutzprozeßes vereinbart werden. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich der Arbeitgeber von der Unsicherheit, dass die von ihm ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, freikaufen will.
Die Faustformel bei einer Kündigung
Bei der Bemessung der Abfindung hat sich in den letzten Jahrzehnten eine sogenannte „Faustformel“ herausgearbeitet. Bezugsgröße für die Höhe der Abfindung im Falle des Ausspruchs einer Kündigung ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro vollendetem Beschäftigungsjahr. In manchen Branchen, wie beispielsweise der Baubranche, wird jedoch lediglich ein Viertel des Bruttomonatsgehaltes pro vollendetem Beschäftigungsjahr als angemessen angesehen.
Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache
Wie bereits gesagt, müssen diese Abfindungen nicht vereinbart werden. Sie sind jedoch oftmals das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die „Faustformel“ ist hierbei jedoch nur ein grober Anhaltspunkt. Auch die Höhe der Abfindung hat wesentlichen Einfluss, ob die Kündigung rechtmäßig ist und wie viel Geld es dem Arbeitgeber wert ist, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu beenden.