Kündigung quittieren – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Vorsicht mit Unterschriften beim Erhalt der Kündigung. Eine Pflicht des Arbeitnehmers, den Erhalt einer Kündigung zu quittieren, gibt es nicht!
Keine Pflicht zur Unterschrift
Eine immer wieder und oft aufgeworfene Frage ist, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Erhalt der Kündigung schriftlich bestätigen muss. Dem ist nicht so. Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, dass der Arbeitnehmer schriftlich den Erhalt der Kündigung bestätigt, gibt es nicht. Es ist allerdings auch nicht schädlich, dem Arbeitgeber den Gefallen zu tun und lediglich den Erhalt der Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Im Zweifel bitte nichts unterschreiben
Ist der Arbeitnehmer sich jedoch unsicher, sollte der Erhalt der Kündigung im Zweifel nicht bestätigt werden. Hintergrund ist nämlich, dass einzelne Arbeitgeber auch noch weitergehende Erklärungen unterzeichnet haben wollen, nämlich, dass ggf. auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet wird. Auch wenn dies, d.h. derartige Erklärungen in der Regel als unwirksam angesehen werden, sollten sie im Zweifel jedoch vermieden werden.