Kündigung vor Arbeitsaufnahme – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung kann auch schon vor Arbeitsaufnahme erklärt werden. Soll dies verhindert werden, muß dies im Vertrag entsprechend vereinbart werden.
Kündigung vor Arbeitsaufnahme ist möglich
Eine Kündigung bereits vor Arbeitsaufnahme wurde vom Bundesarbeitsgericht bejaht. Hintergrund ist der Fall, dass der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte, der erst zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt zu laufen begann. Zwischenzeitlich hatte der Arbeitnehmer ein besseres Angebot eines anderen Arbeitgebers erhalten, wobei sich nunmehr für den Arbeitnehmer die Frage stellte, ob er das bessere Angebot, trotz des gerade neu abgeschlossenen Arbeitsvertrages, annehmen konnte. Dies ist der Fall. Auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kann in der Regel ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Kündigungsfrist 2 Wochen
In aller Regel gelten dann die arbeitsvertraglich vereinbarten Fristen, d. h. in der Regel die zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit. Die zweiwöchige Kündigungsfrist beginnt dann ab Zugang der Kündigung zu laufen. Ein Arbeitsverhältnis kann in der Regel gekündigt werden, bevor es überhaupt in Kraft gesetzt wurde. Sofern dies nicht gelten soll, muss im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme (Dienstantritt) nicht möglich ist.