Kündigung wegen Arbeitsverweigerung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ist nur bei beharrlicher Arbeitsverweigerung und vorheriger Abmahnung gerechtfertigt!
Arbeitsverweigerung und Kündigung
Eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ist nur in seltenen Fällen gerechtfertigt, denn nur eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann eine Kündigung rechtfertigen. Eine einfache Arbeitsverweigerung reicht nicht aus. Hieran, an die Beharrlichkeit, werden von der Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen gestellt. Beharrlichkeit ist in der Regel nur dann gegeben, sofern der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung nicht zur Arbeit erscheint. Wenn der Arbeitnehmer dagegen zu Unrecht eine Pause macht und trotz mehrfacher Aufforderungen nicht zur Arbeit erscheint, rechtfertigt dies ohne vorangegangene Abmahnung keine Kündigung.
Kündigungen oft nicht rechtmäßig
Arbeitgeber schätzen die Rechtslage oft nicht richtig ein. Es ist sehr selten, daß eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung tatsächlich gerechtfertigt ist. Dies hat seine Rechtfertigung darin, daß Arbeitgeber oftmals schon dann eine Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint. Es läßt sich daher sagen, daß Kündigungsschutzklagen gegen Kündigungen wegen einer Arbeitsverweigerung oft gute Erfolgsaussichten haben. Sollten Sie hiervon betroffen sein, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit Herrn Rechtsanwalt Witting einen persönlichen Besprechungstermin.