Gekündigt wegen Nebentätigkeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung wegen einer Nebentätigkeit ist regelmäßig nicht wirksam. Die Aussichten, gegen eine derartige Kündigung vorzugehen, sind sehr gut.
Kündigung wegen Nebentätigkeit
Viele Arbeitsverträge enthalten nachfolgende (oder eine ähnliche) Formulierung: „Eine Nebentätigkeit darf der Angestellte nur mit schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers ausüben. Das gleiche gilt für die Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen.“ Grundsätzlich sind Arbeitnehmern nur solche Nebentätigkeiten verboten, an deren Unterlassung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Dieses berechtigte Interesse liegt fast nie vor.
Berechtigtes Interesse?
Es wird nur dann bejaht, sofern die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers aus wettbewerblichen Gründen den Interessen des Arbeitgebers zuwiderläuft oder die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer dermaßen beansprucht, dass er die vertraglich geschuldete Arbeitleistung für den Arbeitgeber nicht mehr ordnungsgemäß erbringen kann, d.h. die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung wird beeinträchtigt.
Beweisschwierigkeiten des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben jedoch erhebliche Schwierigkeiten nachzuweisen, daß der Arbeitnehmer wegen der Nebentätigkeit seine Arbeitsleistung nicht mehr ordnungsgemäß erbringen kann. Dies dürfte so gut wie unmöglich sein. Im Ergebnis kann man daher sagen, daß derartige Klauseln in der Praxis wenig relevant sind und oftmals nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen.
Kündigung erhalten?
Sollten Sie daher eine Kündigung wegen einer Nebentätigkeit erhalten haben, sollte Sie umgehend eine Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und freue mich, Sie zu meinen Mandanten zu zählen.