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mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Kündigung wegen Krankheit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt! Dies gilt auch für eine Kündigung wegen Alkohols. Auch diese ist nur selten möglich.

Kündigung wegen Krankheit

Die Kündigung wegen Krankheit ist für den Arbeitnehmer ein besonders schwerer Eingriff. Eine Kündigung ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Kündigung völlig ungewiss ist und eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gegeben ist. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass den Tatrichtern ein recht weites Ermessen zugebilligt wird. Nach meiner Erfahrung sind die Arbeitsrichter dabei eher auf der Seite der Arbeitnehmer als auch der Seite der Arbeitgeber.

Kündigung wegen Alkohols

Eine Kündigung wegen Alkohol- bzw. Drogenmissbrauchs ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung entwickelten Grundsätzen zu beurteilen. Allerdings dürfte es für den Arbeitgeber nicht einfach sein, eine Alkoholabhängigkeit eines Arbeitnehmers festzustellen, da ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung einer Abhängigkeit zuzustimmen, es sei denn, dass diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Klage gegen Kündigung

Wie den vorgenannten Darlegungen zu entnehmen ist, ist eine Kündigung wegen Krankheit bzw. Alkohol-/Drogensucht für den Arbeitgeber nur schwer zu begründen. Es gibt daher gute Ansatzpunkte, gegen eine krankheitsbedingte Kündigung vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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