Kündigung wegen Krankheit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt! Dies gilt auch für eine Kündigung wegen Alkohols. Auch diese ist nur selten möglich.
Kündigung wegen Krankheit
Die Kündigung wegen Krankheit ist für den Arbeitnehmer ein besonders schwerer Eingriff. Eine Kündigung ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Kündigung völlig ungewiss ist und eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen gegeben ist. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass den Tatrichtern ein recht weites Ermessen zugebilligt wird. Nach meiner Erfahrung sind die Arbeitsrichter dabei eher auf der Seite der Arbeitnehmer als auch der Seite der Arbeitgeber.
Kündigung wegen Alkohols
Eine Kündigung wegen Alkohol- bzw. Drogenmissbrauchs ist nach den für die krankheitsbedingte Kündigung entwickelten Grundsätzen zu beurteilen. Allerdings dürfte es für den Arbeitgeber nicht einfach sein, eine Alkoholabhängigkeit eines Arbeitnehmers festzustellen, da ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung einer Abhängigkeit zuzustimmen, es sei denn, dass diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Klage gegen Kündigung
Wie den vorgenannten Darlegungen zu entnehmen ist, ist eine Kündigung wegen Krankheit bzw. Alkohol-/Drogensucht für den Arbeitgeber nur schwer zu begründen. Es gibt daher gute Ansatzpunkte, gegen eine krankheitsbedingte Kündigung vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.