Kündigungsarten – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die außerordentliche Kündigung, die ordentliche Kündigung, die Änderungskündigung und die Teilkündigung.
Die außerordentliche Kündigung
Bei der außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis ohne Frist beendet werden, da dem Kündigenden noch nicht einmal das Abwarten der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Aus diesem Grunde werden an eine außerordentliche Kündigung sehr hohe Anforderungen gestellt.
Die ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung will das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Hier kommt es also nur darauf an, ob der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat bzw. ob er überhaupt einen haben muss. Dies kann unter Umständen gar nicht erforderlich sein, beispielsweise sofern kein Kündigungsschutz besteht.
Die Änderungskündigung
Bei der Änderungskündigung versucht der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen zu seinen Gunsten zu erzwingen. Der Arbeitgeber kündigt hierbei also das Beschäftigungsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer sogleich nach Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen an. Eine Änderungskündigung ist für den Arbeitnehmer praktisch ohne größeres Risiko, da er das Angebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch das Arbeitsgericht zunächst annehmen kann. Verliert er dann den Prozess, wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgeführt. Gewinnt er den Prozess, lebt das alte Arbeitsverhältnis mit den alten Arbeitsbedingungen wieder auf.
Die Teilkündigung
Von einer Teilkündigung spricht man, sofern gegen den Willen der jeweiligen Vertragspartei einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herausgenommen werden sollen. Grundsätzlich hält die Rechtsprechung Teilkündigungen für unzulässig und daher für unwirksam. Dies wird damit begründet, dass das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung durch den Arbeitgeber verändert werden soll, was jedoch nicht zulässig ist, da sich der Arbeitgeber ansonsten das Arbeitsverhältnis so gestalten kann, wie er möchte.