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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Kündigungsarten – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die außerordentliche Kündigung, die ordentliche Kündigung, die Änderungskündigung und die Teilkündigung.

Die außerordentliche Kündigung

Bei der außerordentlichen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis ohne Frist beendet werden, da dem Kündigenden noch nicht einmal das Abwarten der Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Aus diesem Grunde werden an eine außerordentliche Kündigung sehr hohe Anforderungen gestellt.

Die ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung will das Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Hier kommt es also nur darauf an, ob der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat bzw. ob er überhaupt einen haben muss. Dies kann unter Umständen gar nicht erforderlich sein, beispielsweise sofern kein Kündigungsschutz besteht.

Die Änderungskündigung

Bei der Änderungskündigung versucht der Arbeitgeber die Änderung der Arbeitsbedingungen zu seinen Gunsten zu erzwingen. Der Arbeitgeber kündigt hierbei also das Beschäftigungsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer sogleich nach Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen an. Eine Änderungskündigung ist für den Arbeitnehmer praktisch ohne größeres Risiko, da er das Angebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch das Arbeitsgericht zunächst annehmen kann. Verliert er dann den Prozess, wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgeführt. Gewinnt er den Prozess, lebt das alte Arbeitsverhältnis mit den alten Arbeitsbedingungen wieder auf.

Die Teilkündigung

Von einer Teilkündigung spricht man, sofern gegen den Willen der jeweiligen Vertragspartei einzelne Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag herausgenommen werden sollen. Grundsätzlich hält die Rechtsprechung Teilkündigungen für unzulässig und daher für unwirksam. Dies wird damit begründet, dass das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung durch den Arbeitgeber verändert werden soll, was jedoch nicht zulässig ist, da sich der Arbeitgeber ansonsten das Arbeitsverhältnis so gestalten kann, wie er möchte. 

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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