Konkurrenztätigkeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers kann eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers nach sich ziehen!
Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenz
Bei einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit verstehen Arbeitsgerichte wenig Spaß. Die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht. Dies wurde gerade wieder einmal vom Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt. In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Arbeitnehmer für seine Firma bei einer Kundin tätig. Kurze Zeit später erschien er bei der Kundin und führte die zuvor diagnostizierten Arbeiten durch, diesmal jedoch auf eigene Rechnung. Als der Arbeitgeber hiervon erfuhr, kündigte er das Arbeitsverhältnis gegenüber seinem Arbeitnehmer fristlos.
Fristlose Kündigung erfolgte zu Recht!
Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Hessen festgestellt hat. Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Konkurrenz macht und seine Dienste in denjenigen Bereich anbietet, in dem der Arbeitgeber tätig ist, kann dies grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Schließlich soll das Konkurrenzverbot den Arbeitgeber vor unerlaubter Konkurrenz während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses schützen. Anzumerken bleibt noch, daß das strikte Verbot der Konkurrenztätigkeit aber nur während des Arbeitsverhältnisses gilt.
Wir sind an Ihrer Seite!
Die unerlaubte Konkurrenztätigkeit ist eine der wenigen Fälle, in dem eine fristlose Kündigung als gerechtfertigt angesehen wird. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Beratungen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Rechtsanwalt Witting, einen persönlichen Besprechungstermin.