Mündliche Kündigungen sind unwirksam – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam. Eine böse Falle für Arbeitgeber!
Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam
Man glaubt es fast nicht, aber es gibt tatsächlich noch Arbeitgeber, die ihre Kündigungen mündlich aussprechen. Einen solchen Fall habe ich gegenwärtig zur Bearbeitung auf meinem Schreibtisch. Dies wird letztlich für den Arbeitgeber (meine Gegenseite) eine teure Angelegenheit.
Lohnanspruch bleibt bestehen
Bereits seit etlichen Jahren können Kündigungen nur noch schriftlich und eben nicht mehr mündlich ausgesprochen werden. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist schlicht unwirksam, d.h. man muß noch nicht einmal gegen seine solche Kündigung vorgehen. Dies sollten mittlerweile alle Arbeitgeber wissen. Denn die Konzequenz einer formunwirksam, d.h. mündlich ausgesprochenen Kündigung ist, daß das Arbeitsverhältnis weiter läuft und der Arbeitnehmer in aller Regel seinen Lohnanpruch eben nicht verliert; vielmehr kann er seinen Lohn weiterhin beim Arbeitgeber geltend machen und dies obwohl er nicht arbeitet. Wie bereits gesagt, die Angelegenheit wird für meine Gegenseite, d.h. den Arbeitgeber teuer.