Massenentlassungsanzeige und Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine fehlende oder unrichtige Massenentlassungsanzeige führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Hierauf muß sich der Arbeitnehmer berufen.
Massenentlassungsanzeige ist erforderlich
Größere Betriebe müssen bei der Entlassung mehrerer Mitarbeiter eine Massenentlassungsanzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit abgeben. Dies ist in § 17 KSchG so geregelt. Maßgeblicher Schwellenwert ist, wenn in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer entlassen werden sollen. Dann muss eine Massenentlassungsanzeige gefertigt werden. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber zwar eine Massenentlassungsanzeige abgegeben; allerdings eine Unrichtige. Der Arbeitgeber hatte nämlich versehentlich nicht die Stellungnahme des Betriebsrates zu der beabsichtigten Massenentlassung beigefügt.
Verstoß führt zur Unwirksamkeit der Kündigung
Wieder einmal zeigt sich, dass es vielfältige Einfalltüren im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gibt, um die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen. Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt durch einen qualifizierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Rechtsanwalt Witting, einen persönlichen Besprechungstermin.