Mehrere Kündigungen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Gegen jede einzelne Kündigung muß innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage erhoben werden! Ansonsten drohen Nachteile!
Bei jeder Kündigung läuft die Dreiwochenfrist
Nahezu täglich muss ich erleben, dass es unter Arbeitnehmern ein großes Missverständnis gibt. Der Fall: Der Mandant erhält entweder am gleichen Tage mehrere Kündigungen, oder im weiteren Verfahren werden noch Kündigungen „nachgeschoben“. Dies kommt gar nicht selten vor. Vielfach informieren mich die Mandanten hierüber nicht innerhalb der Dreiwochenfrist, innerhalb derer gegen eine Kündigung Klage erhoben werden muß. Dies, d.h. die Klageehrhebung gegen jede einzelne Kündigung, ist jedoch dringend anzuraten.
Gegen jede Kündigung muß Klage erhoben werden
Jedem sollte bewusst sein, dass gegen jede einzelne Kündigung beim Arbeitsgericht vorgegangen werden muß, d.h. die Klage muss erweitert werden. Ein versierter Anwalt wird zwar einen sogenannten „allgemeinen Feststellungsantrag“ stellen, d.h. er wird bereits beim Einreichen der Kündigungsschutzklage darauf hinweisen, dass er auch weitere Kündigungen für unzulässig hält. Gleichwohl ist dies jedoch tatsächlich nur die zweitbeste Lösung und kann zu erheblichen Problemen führen. Daher meine Bitte: Sofern Sie mehr als eine Kündigung erhalten, informieren Sie hierüber unbedingt Ihren Anwalt und zwar sofort!