Mitschnitt Personalgespräch – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Gepräche dürfen heimlich nicht aufgenommen werden. Der Arbeitnehmer riskiert bei dem heimlichen Mitschnitt eines Personalgespräches die fristlose Kündigung!
Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme
Durch die heimliche Aufzeichnung eines Personalgespräches riskiert der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Hintergrund des Falles war, dass ein Arbeitnehmer ein Personalgespräch heimlich auf seinem Smartphone aufnahm. Hierdurch hat der Arbeitnehmer eine Straftat begangen, da er die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verletzt hat. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Gespräche nicht heimlich mitgeschnitten werden dürfen. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer das Vertrauensverhältnis mit dem Arbeitgeber zerstört. Eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nach den Feststellungen der Richter nicht mehr möglich, da der Arbeitgeber immer die Befürchtung haben müsse, dass sein gesprochenes Wort heimlich mitgeschnitten wird.
Bitte keine heimlichen Aufnahmen!
Fazit: Arbeitnehmer sollten also weder Telefongespräche, noch andere Gespräche mit dem Arbeitgeber oder mit Dritten aufzeichnen. Dies führt stets zu einem erheblichen Vertrauensverlust und kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, stehe ich Ihnen natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen persönlichen Besprechungstermin. Mit meiner Erfahrung und Kompetenz stehe ich Ihnen zur Seite.