Pöbelnde Richter – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Vor dem Arbeitsgericht werden oft Vergleiche geschlossen. Zu viel Druck eines Richters kann aber zu unwirksamen arbeitsgerichtlichen Vergleichen führen!
Richter bedrängt Kläger
Einen nicht ganz alltäglichen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Hintergrund war, dass ein Kläger einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatte, hierzu jedoch vom Richter bedrängt wurde. So hatte der Richter den Kläger, der gegen eine Kündigung vorgegangen war, erheblich unter Druck gesetzt. Unter anderem sagte der Richter dem Kläger, dass er „mit dem Mobbing aufhören solle, davon wolle er nichts hören“. Weiterhin äußerte der Richter sich gegenüber dem Kläger wie folgt: „Seien Sie vernünftig. Sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln.“ Ferner: „Ich reiße Ihnen sonst den Kopf ab“ und schließlich: „Sie werden sonst an die Wand gestellt und erschossen“.
Vergleich ist unwirksam
Natürlich waren all diese Drohungen nicht wörtlich zu verstehen, gleichwohl jedoch so stark, dass das Bundesarbeitsgericht den im Anschluss an die Drohungen vereinbarten gerichtlichen Vergleichs als unwirksam ansah und die Angelegenheit an das Landesarbeitsgericht zur Entscheidung zurückverwiesen hat. Begründet wurde dies vom Bundesarbeitsgericht damit, daß der Richter den Kläger Nachteile angedroht habe und somit der Vergleich nicht wirksam zustandegekommen sei.
Eine richtige Entscheidung
Ich meine, die Entscheidung ist rechtspolitisch völlig zu Recht ergangen. Es ist manchmal schon erstaunlich, mit welchen Mitteln Richter teilweise versuchen, die eine oder andere Partei zum Abschluss eines Vergleichs zu bewegen. Auch ein Richter sollte sich heutzutage als moderner Dienstleister verstehen und nicht seinen Willen einen der Parteien aufzwingen, wenn eine der Parteien keinen Vergleich schließen will. Es bleibt zu hoffen, dass das gepfefferte Urteil des BAG endlich den betreffenden Richter bzw. etwaige Nachahmer zum Nachdenken anregt, so dass Derartiges zukünftig nicht mehr passiert.