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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Pöbelnde Richter – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Vor dem Arbeitsgericht werden oft Vergleiche geschlossen. Zu viel Druck eines Richters kann aber zu unwirksamen arbeitsgerichtlichen Vergleichen führen!

Richter bedrängt Kläger

Einen nicht ganz alltäglichen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Hintergrund war, dass ein Kläger einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatte, hierzu jedoch vom Richter bedrängt wurde. So hatte der Richter den Kläger, der gegen eine Kündigung vorgegangen war, erheblich unter Druck gesetzt. Unter anderem sagte der Richter dem Kläger, dass er „mit dem Mobbing aufhören solle, davon wolle er nichts hören“. Weiterhin äußerte der Richter sich gegenüber dem Kläger wie folgt: „Seien Sie vernünftig. Sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln.“ Ferner: „Ich reiße Ihnen sonst den Kopf ab“ und schließlich: „Sie werden sonst an die Wand gestellt und erschossen“.

Vergleich ist unwirksam

Natürlich waren all diese Drohungen nicht wörtlich zu verstehen, gleichwohl jedoch so stark, dass das Bundesarbeitsgericht den im Anschluss an die Drohungen vereinbarten gerichtlichen Vergleichs als unwirksam ansah und die Angelegenheit an das Landesarbeitsgericht zur Entscheidung zurückverwiesen hat. Begründet wurde dies vom Bundesarbeitsgericht damit, daß der Richter den Kläger Nachteile angedroht habe und somit der Vergleich nicht wirksam zustandegekommen sei.

Eine richtige Entscheidung

Ich meine, die Entscheidung ist rechtspolitisch völlig zu Recht ergangen. Es ist manchmal schon erstaunlich, mit welchen Mitteln Richter teilweise versuchen, die eine oder andere Partei zum Abschluss eines Vergleichs zu bewegen. Auch ein Richter sollte sich heutzutage als moderner Dienstleister verstehen und nicht seinen Willen einen der Parteien aufzwingen, wenn eine der Parteien keinen Vergleich schließen will. Es bleibt zu hoffen, dass das gepfefferte Urteil des BAG endlich den betreffenden Richter bzw. etwaige Nachahmer zum Nachdenken anregt, so dass Derartiges zukünftig nicht mehr passiert.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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