Pfändung und Abtretung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Pfändung von Lohn und die widerrechtliche Abtretung des Lohns durch den Arbeitnehmer rechtfertigen keine Kündigung des Arbeitgebers
Kündigung selten gerechtfertigt
In vielen Arbeitsverträgen ist ausdrücklich festgehalten, dass die Abtretung oder die Verpfändung des Einkommens nur mit Einwilligung des Arbeitgebers erfolgen darf. Hiergegen wird von Arbeitnehmern oft verstoßen. Eine Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens ist jedoch nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt. Zwar berühren häufige Lohnpfändungen und Abtretungen wegen der damit verbundenen Kosten und arbeitsmäßigen Belastungen die unternehmerischen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers.
Der Einzelfall entscheidet
Allerdings ist eine Kündigung erst dann gerechtfertigt, sofernzahlreiche Lohnpfändungen einen derartigen (kosten- und arbeitsmäßigen) Aufwand verursachen, dass dies nach objektiver Beurteilung zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf oder in der betrieblichen Organisation führt. Dies muß der Arbeitgeber im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung darlegen und vorallem beweisen. Nach meiner Erfahrung ist dies für einen Arbeitgeber sehr schwer, so daß man sagen kann, daß eine Kündigung des Arbeitgebers wegen Lohnpfändungen und widerrechtlichen Abtretungen in der Regel gut angreifbar ist.