Prüfung der Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung muß sorgfältig und konzentriert erfolgen! Ansonsten drohen Nachteile!
Kündigungsfristen?
Die Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, wird vielfach viel zu lax angegangen, und zwar sowohl von Mandanten, als auch teilweise von Anwälten. Zunächst muss geprüft werden, ob die Frist richtig berechnet wurde. Dies ist oftmals nicht der Fall. Welche Kündigungsfristen gelten, ergibt sich primär aus dem Arbeitsvertrag. Allerdings gibt es hierzu auch gesetzliche Regelungen, die „über“ vertraglichen Regelungen stehen. Es müssen darüber hinaus Tarifverträge beachtet werden, wobei eine Vielzahl von Tarifverträgen zwischenzeitlich allgemeinverbindlich geworden sind, d.h. diese gelten unabhängig von der Frage, ob die Anwendbarkeit vereinbart wurde.
Kündigungsschutz?
Neben den Fristen ist noch zu klären, ob der allgemeine Kündigungsschutz gilt, d.h. ob der Arbeitgeber für die Kündigung überhaupt einen Grund benötigt. Bekanntermaßen ist dies bei einem Kleinbetrieb oder, sofern das Arbeitsverhältnis kürzer als 6 Monate gedauert hat, nicht der Fall. Aber selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann die Kündigung unter Umständen wegen des Verstoßes gegen den besonderen Kündigungsschutz unwirksam sein. Zu denken ist hierbei insbesondere an Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit und Arbeitnehmern in Elternzeit. Bei all diesen Personengruppen ist die Kündigung ausgeschlossen oder nur nach vorheriger Anhörung/Zustimmung eines Gremiums überhaupt möglich.
Andere Unwirksamkeitsgründe?
Neben dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz kann eine Kündigung auch wegen des Verstoßes gegen Grundrechte unwirksam sein. In Betracht kommt hierbei insbesondere eine Kündigung, die gegen die guten Sitten oder gegen den Treu und Glauben verstößt. Ferner ist eine Kündigung unwirksam, die wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochen wurde, oder die wegen einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt ist.
Mein Tipp:
Wie den vorgenannten Darlegungen zu entnehmen ist, kann eine Kündigung gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen, was im Ergebnis zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Es ist daher dringend ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, sofern man eine Kündigung erhält. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und stehe Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Erfahrung macht Sie stark!