Probezeitkündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
In der Probezeit greifen die meisten Arbeitnehmerschutzrechte nicht. Eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung muß aber sein!
Auch in der Probezeit muß die Anhörung erfolgen
Viele Arbeitgeber wissen es immer noch nicht, dass auch bei einer Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit der Betriebsrat angehört werden muss. Erfolgt dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Da ich in Berlin Anwalt für Arbeitsrecht bin, hatte ich gerade kürzlich einen derartigen Fall, der bei dem zuständigen Richter vom Berliner Arbeitsgericht nur Kopfschütteln herbeigeführt hat, da der Arbeitgeber auch noch durch einen Anwalt vertreten war.
Ansonsten ist die Kündigung unwirksam
Letztlich war dies ein leicht gewonnener Fall, wenn und soweit der Arbeitgeber (oder sein Anwalt) Derartiges vergisst. Allerdings ist die Rechtsprechung nicht besonders streng mit dem Umfang der durchzuführenden Betriebsratsanhörung. So hatte das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich entschieden, dass beispielsweise die Nichtangabe von Alter und Unterhaltsverpflichtungen im Ergebnis nicht zu einer unwirksamen Betriebsratsanhörung führen, da dies letztlich für eine Kündigung innerhalb der Probezeit nicht entscheidend ist.