Reaktion auf Änderungskündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Klage gegen Änderungskündigung: Es existiert ein praktisch risikofreier Weg gegen die Änderungskündigung vorzugehen!
Klage und Annahme des Angebots unter Vorbehalt
In der Praxis gibt es auch aus der Sicht des Arbeitnehmers praktisch nur einen Weg, mit einer Änderungskündigung umzugehen. Hierzu hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer einen risikofreien Weg aufgezeigt. Sofern Sie daher eine Änderungskündigung erhalten haben, sollte unter dem Vorbehalt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, das Angebot des Arbeitgebers angenommen und parallel dazu Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Annahme unter Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden muss und darüber hinaus innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben ist.
Fristen sind zwingend zu beachten
Beide Fristen sind zwingend und unbedingt einzuhalten. Dann kann aus Arbeitnehmersicht eigentlich nichts mehr schiefgehen. Sofern das Gericht feststellt, dass die Änderungskündigung zu Recht ergangen ist, wurde die Änderungskündigung ja unter Vorbehalt angenommen, mit der Folge, dass dann automatisch das neue Arbeitsverhältnis gilt. Stellt das Gericht aber fest, dass die Änderungskündigung zu Unrecht ergangen ist, mithin sozial ungerechtfertigt ist, lebt das alte Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf.
Wir sind für Sie da
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, sofern Sie eine Änderungskündigung erhalten haben. Vereinbaren Sie einfach mit unserem Sekretariat einen Besprechungstermin.