Scheinselbständigkeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Scheinselbständigkeit des Arbeitnehmers kann für den Arbeitgeber richtig teuer werden. Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers sind ausgeschlossen.
Scheinselbständigkeit
Eine Scheinselbständigkeit liegt vor, sofern der betreffende Mitarbeiter formal als „Unternehmer“ auftritt, tatsächlich jedoch eine nichtselbständige Tätigkeit für seinen Arbeitgeber ausführt, für die eine Sozialversicherungspflicht und Lohnsteuerpflicht besteht. Das Problem der Scheinselbständigkeit gerade für Arbeitgeber besteht darin, dass die Sozialversicherungsträger primär beim Arbeitgeber Rückgriff nehmen und beim Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend geltend machen.
Rückgriff beim Arbeitnehmer ist nicht möglich
Ich hatte kürzlich einen Fall, im Rahmen dessen der Arbeitgeber von den Sozialversicherungsträgern für die letzten 4 Jahre in Anspruch genommen wurde. Es kam insofern eine Forderung von weit mehr als 10.000,00 EUR zusammen. Der Arbeitgeber versuchte, sich bei seinem Arbeitnehmer schadlos zu halten. Er verklagte also seinen Arbeitnehmer, wobei der Arbeitnehmer von mir vertreten wurde. Diesen Prozess hat der Arbeitgeber aus nachvollziehbaren Gründen verloren, da es primär das Risiko des Arbeitgebers ist, sofern eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Dies hat und das Gericht noch einmal bestätigt.
Scheinselbständigkeit nur Problem des Arbeitgebers
Ich halte das Urteil für völlig richtig. Es verbleibt also dabei, die Scheinselbständigkeit ist in aller erster Linie ein Problem für den Arbeitgeber, da er – und nicht der Arbeitnehmer – nachträglich von den entsprechenden Stellen in Anspruch genommen wird.