Störung des Betriebsfriedens – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Kündigung lediglich wegen Störung des Betriebsfriedens ist nur im Ausnahmefall möglich. Etwas anderes gilt bei Tätlichkeiten.
Kündigung bei Störung des Betriebsfriedens
Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass der Betriebsfrieden nicht gestört und die körperliche Unversehrtheit anderer Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Ferner muß der Arbeitgeber dafür einstehen, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer erhalten bleibt. Streitigkeiten unter Arbeitnehmern müssen im Interesse des ungehinderten Betriebsablaufs, vor allen Dingen aber mit Rücksicht auf die Sicherheit der Arbeitnehmer, unterbunden werden.
Verstoß kann Kündigung rechtfertigen
Ein Verstoß gegen den Betriebsfrieden kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ganz entscheidendes Differenzierungskriterium ist jedoch dabei, ob es zu einem nachhaltigen Verlust von Rechtsgütern kommt. Verletzt der Arbeitnehmer beispielsweise andere Arbeitnehmer, wird dies regelmäßig zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Kommt es lediglich zu verbalen Auseinandersetzungen, dürfte dies regelmäßig zu keiner Kündigung führen.
Wir sind an Ihrer Seite
Wird Ihnen vorgeworfen, den Betriebsfrieden gestört zu haben? Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie sich unbedingt in anwaltliche Beratung begeben. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.