Urlaubsabgeltungsansprüche sind vererblich – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Erben können Urlaubsabgeltungsansprüche des Erblassers gegenüber dem alten Arbeitgeber geltend machen. Leider ein oft vergessener Anspruch.
Urlaubsabgeltungsansprüche werden vererbt
Urlaubsabgeltungsansprüche sind grundsätzlich vererblich. Dies ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Stirbt beispielsweise ein Arbeitnehmer, der vor seinem Tod im Dezember 2015 aufgrund schwerer Erkrankung in den Jahren 2014 und 2015 arbeitsunfähig war, steht den Erben der Urlaubsabgeltungsanspruch zu. Die Erben können daher den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Erbe sollte Urlaubsabgeltungsansprüche geltend machen
Urlaubsabgeltungsansprüche sind vererblich, fallen in das Erbe und können von den Erben geltend gemacht werden. Dies mag für viele Arbeitgeber überraschend sein, stellt aber die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dar. Jedem Erben ist daher zu raten, zu prüfen, ob dem Erblasser nicht eventuell noch Urlaubsabgeltungsansprüche gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber zustehen.