Urlaubsabgeltungsansprüche und Ausschlußfristen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Die tariflichen Ausschlußfristen gelten auch für Urlaubsabgeltungsansprüche. Eine fristgerechte Geltendmachung muß erfolgen.
Tarifliche Ausschlußfristen…
Urlaubsansprüche, die während einer längeren Arbeitsunfähigkeit entstehen, müssen vom Arbeitgeber im Nachhinein abgegolten werden. Fraglich war nunmehr noch, ob derartige Ansprüche auch von tariflichen Ausschlussfristen erfasst sind. Tarifliche Ausschlussfristen sind in fast allen Tarifverträgen enthalten. Gemäß den tariflichen Ausschlussfristen müssen Ansprüche innerhalb eines klar definierten Zeitrahmens geltend gemacht werden; ansonsten sind sie verfallen.
…gelten auch bei Urlaubsabgeltungsansprüchen
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass auch für Urlaubsabgeltungsansprüche die tariflichen Ausschlussfristen greifen. Dies kann aus Sicht des Arbeitnehmers die unangenehme Folge haben, dass ihm zwar vom Grunde her die Urlaubsabgeltungsansprüche zustehen, er diese jedoch gleichwohl nicht geltend machen kann, da seine Ansprüche von den tariflichen Ausschlussfristen erfasst sind.
Urlaubsabgeltungsansprüche geltend machen
Aus anwaltlicher Sicht kann ich daher jedem Arbeitnehmer nur folgenden Tipp geben: Zum einen sollten Sie Urlaubsabgeltungsansprüche unverzüglich beim Arbeitgeber geltend machen. Zum anderen sollten Sie genau prüfen, ob die tariflichen Ausschlussfristen tatsächlich greifen, da diese oftmals an die Fälligkeit geknüpft sind und fraglich ist, wann ein derartiger Anspruch überhaupt fällig wurde.