Urlaubsabgeltungsansprüche – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Tarifliche Ausschlußfristen sind auch auf Urlaubsabgeltungsansprüche anwendbar. Die relevanten Fristen müssen beachtet werden.
Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen Ausschlußfristen
Tarifliche Ausschlussfristen gelten auch für Urlaubsabgeltungsansprüche. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung erkannt. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall verhielt es sich so, dass auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung fand, der eine Ausschlussfrist beinhaltete. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs auch bei einer über das Arbeitsverhältnis hinausgehenden andauernden Arbeitsunfähigkeit entsteht und sofort fällig wird.
Schnelle Reaktion erforderlich
Da er gerade nicht das Surrogat des Urlaubsanspruchs ist, sondern eine reine Geldforderung beinhaltet, unterliegt er damit wie jeder andere Anspruch auch den einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen, so dass der Anspruch dann nicht mehr geltend gemacht werden konnte. Besonders ärgerlich ist, daß tarifliche Ausschlußfristen teilweise nur wenige Monaten betragen. Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsabgeltungsanspruch kann dann schon nach einigen Monaten nicht mehr geltend gemacht werden.
Keine Zeit verlieren
Sie sollten daher keine Zeit verlieren. Urlaubsabgeltungsansprüche müssen zeitnah geltend gemacht werden. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertrete Sie gerne.