Verhältnismäßigkeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine betriebsbedingte Kündigung ist unverhältnismäßig und rechtswidrig, wenn eine freier Arbeitsplatz besteht!
Freier Arbeitsplatz?
Sofern der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht, muss selbstverständlich auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Arbeitnehmer, um gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorzugehen. Eine Kündigung kann daher wegen des Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unwirksam werden, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz in seinem Betrieb hätte weiterbeschäftigen können. Gerade bei großen Betrieben ist dies ein häufiger Ansatzpunkt, um durch das Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass die ausgesprochene Kündigung tatsächlich unwirksam ist.
Wehren Sie sich gegen rechtswidrige Kündigungen
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber daher eine Kündigung ausgesprochen, können wir Ihnen nur dringend raten, sich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung in anwaltliche Beratung zu begeben, da dann geklärt werden kann, ob es Sinn macht, gegen diese Kündigung vorzugehen. Hierfür stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.