Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit droht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber haben jedoch Beweisschwierigkeiten.
Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Das Vortäuschen einer nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit stellt eine schwere Vertragsverletzung dar, die nach den Umständen des Einzelfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Der Arbeitnehmer wird sogar regelmäßig einen vollendeten Betrug begangen haben, denn durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat er den Arbeitgeber unter Vortäuschung falscher Tatsachen dazu veranlasst, ihm unberechtigterweise Lohnfortzahlung zu gewähren.
Beweisschwierigkeiten des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben aber erhebliche Beweisschwierigkeiten, da die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert hat. Der Arbeitgeber muß im Kündigungsschutzprozeß nachweisen, daß die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unrichtig ist und vom Arbeitnehmer erschlichen wurde. Dies gelingt Arbeitgebern nur in den seltensten Fällen, da die Arbeitsgerichte hohe Anforderungen an einen deratigen Prozeßvortrag haben.