Zugang der Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Mit dem Zugang einer Kündigung am gleichen Tag ist nicht mehr zu rechnen, wenn die Kündigung am Nachmittag in den Briefkasten eingeworfen wird.
Zugang erst am nächsten Tag
Der Zugang einer Kündigung ist erst dann bewirkt, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme aus dem Briefkasten zu rechnen ist. Eine am Nachmittag in den Briefkasten eingeworfene Kündigung geht somit nicht am gleichen Tag, sondern erst am folgenden Tag zu. Dies kann für Fristen von entscheidender Bedeutung sein, da Fristen erst ab dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnen.
Kein Zugang des Einschreibens bei Nichtabholung
Wenn ein Einschreiben nicht von der Post abgeholt wird, geht es in der Regel auch nicht zu. Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei einem nicht von der Post abgeholten Einschreiben grundsätzlich kein wirksamer Zugang einer Kündigung vorliegt.
Sonderregelungen bei Postzustellungsurkunden
Etwas anderes gilt bei einer Zustellung mittels Postzustellungsurkunde. Hier gilt die Kündigung bereits durch die Mitteilung der Niederlegung beim Empfänger als zugegangen. Vorallem Gerichte und Behörden benutzen Postzustellungsurkunden um wirksam zuzustellen.