Das Auslandsvermögen – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Gerade bei Auslandsvermögen ist eine qualifizierte erbrechtliche Beratung wichtig, da verschiedene Rechtsordnungen zur Anwendung kommen können!
Das Auslandsvermögen im Erbfall
Viele Deutsche habe im Ausland Vermögen. Insbesondere in Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland und der Schweiz befinden sich viele Eigentumswohnungen und Häuser, die meist in den Ferien genutzt werden. Besitzen auch Sie eine derartige Immobilie und denken Sie über die Errichtung Ihres Testamentes nach? Dann sollten Sie sich unbedingt von einem qualifizierten Anwalt beraten lassen. Hintergrund ist nämlich, dass es im Erbfall zu einer Nachlassspaltung kommt, sofern ausländisches Immobilienvermögen vorhanden ist. Beim Erbfall eines Deutschen ist zwar grundsätzlich deutsches Erbrecht anwendbar. Dies gilt meistens jedoch nicht für die im Ausland belegene Immobilie des Erblassers. Kollidiert das ausländische Recht mit dem deutschen Recht, z.B. weil das deutsche Testament nach Maßgabe des ausländischen Erbrechts ungültig ist, kann es dazu kommen, dass die hart erarbeitete Auslandsimmobilie durch ungünstige steuerliche Regelungen zu einem nicht unerheblichen Teil dem Fiskus des jeweiligen Landes zufällt.
Sofern Sie daher im Besitz einer Auslandsimmobilie sind, können wir Ihnen nur dringend empfehlen, sich bei Errichtung Ihres Testamentes in anwaltliche Beratung zu begeben. Gerne stehen wir Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.