Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Wegen eines Grundsatzurteiles des BGH kann eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung abgeändert werden!
Lebenslange Unterhaltsverpflichtungen abändern!
Der Bundesgerichtshof hat ein interessantes Urteil für alle diejenigen gesprochen, die vor der großen Unterhaltsrechtsänderung im Jahre 2007 eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung im Rahmen eines Ehevertrages geschlossen haben. In seinem Urteil vom 25. Januar 2009 zum Aktenzeichen XII ZR 139/09 hat der Bundesgerichtshof unter bestimmten Voraussetzungen eine Abänderung von derartigen Eheverträgen, die vor dem 12. April 2006 geschlossen wurden, zugelassen. Hintergrund ist nämlich, dass seit Veröffentlichung des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2006 überhaupt eine Befristung des Aufstockungsunterhaltes möglich ist. Zu fragen ist daher, wie der ursprüngliche Parteiwille unter Berücksichtigung des vor dem Jahre 2006 geschlossenen Ehevertrages war. Wenn und soweit der Unterhaltsberechtigte durch die Ehe keine speziellen beruflichen Nachteile erlitten hat bzw. derartige Nachteile kompensiert wurden, kann der Ehevertrag auch im Nachhinein abgeändert werden.
Ein sehr interessantes und sehr weitreichendes Urteil. Sollten Sie daher vor dem 12. April 2006 einen entsprechenden Ehevertrag mit einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtungen geschlossen haben, könnte es sich lohnen, hiergegen vorzugehen. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.