Neues Umgangsrecht für leibliche Väter – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Umgangsrecht leiblicher Väter nunmehr auch gegen den Willen der Mutter möglich!
Leibliche Väter können ihr Umgangsrecht auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen.
Leibliche, nichteheliche Väter können auch gegen den Willen der Mutter Umgang mit ihren Kindern haben. Bislang verhielt es sich so, dass der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter sein Umgangsrecht geltend machen konnte, wenn es bereits eine persönliche Beziehung zu dem Kind gab. Künftig ist dies anders. Danach ist allein entscheidend, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und der Vater erkennbar Verantwortung übernehmen will. Profitieren werden vor allem Väter, bei denen die Mutter absichtlich versucht, den Umgang zu unterbinden. Wenn man bedenkt, dass in Deutschland derzeit jedes dritte Kind von einer unverheirateten Mutter geboren wird, dürfte diese Entscheidung von ganz erheblicher Praxisbedeutung sein.
Sind Sie hiervon betroffen? Dann sollten wir uns kennenlernen. Gerne setzt Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, Ihre Ansprüche durch oder wehrt diese im Interesse Ihres Kindes ab. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin.