Unterhaltsanspruch von Ausländern – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Beim Unterhalt des ausländischen Ehegatten sind die Verhältnisse im Heimatland entscheidend!
Aus dem Ausland stammende Ehegatten können bei einem Unterhaltsprozess das Nachsehen haben.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein sehr interessantes Urteil gesprochen. Geklagt hatte ein aus dem Ausland stammender Ehegatte, der im Zusammenhang mit seiner Eheschließung nach Deutschland gezogen war. Ohne die Ehe hätte er sein Heimatland nicht verlassen. Von dem Ehegatten wurde im Rahmen des Unterhaltsprozesses eingewandt, sein angemessener Lebensbedarf bestimme sind nicht nach den Verdienst- und Erwerbsmöglichkeiten in Deutschland, sondern nach den Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten in seinem Heimatland. Dieser Sichtweise hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen. Zwar ist ein im Heimatland zu erzielendes Einkommen gegebenenfalls auf das Preisniveau in Deutschland anzupassen. Allerdings verbleibt es dabei, dass sich die Höhe vom Grunde her nicht nach den deutschen Verhältnissen, sondern nach den Verhältnissen im Heimatland richtet.
Wir meinen, dass dies ein durchaus fragwürdiges Urteil ist. Allerdings haben sich die Gerichte hieran zu halten, da dies vom Bundesgerichtshof so entschieden wurde. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben und sollten Sie hiervon betroffen sein, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin.