Versorgungsausgleich und Güterrecht – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Es hängt oft von Kleinigkeiten ab, wie Zahlungen während der Ehe eingeordnet werden. Lassen Sie sich zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt beraten!
Der BGH hat am 18.01.2012 eine wichtige Entscheidung gefällt. Die Ehegatten hatten in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Während der Ehezeit hat die Ehefrau 150.000,00 Euro in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Das Geld stammte aus einer von der Ehefrau vor der Ehe angesparten Kapitallebensversicherung. Im Rahmen der Ehescheidung wurde unter anderem die private Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich einbezogen mit dem Ergebnis, dass der Ehemann hieran hälftig partizipierte. Während das Geld in der Kapitallebensversicherung noch dem Güterrecht zuzuordnen war, gehörte es nach Übertragung in die private Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich. Der Ausgleich ist nicht grob unbillig, da die Ehefrau durch den Rentenvertrag die gemeinsame Zukunft der Ehe sicherstellen wollte. Zumindest muss sie eine derartige Auslegung gegen sich gelten lassen. Hieran ist zu erkennen, dass eine Scheidung teuer werden kann, wenn man sich im Vorfeld nicht anwaltlich beraten lässt. Gerne steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, für eine qualifizieret Beratung zur Verfügung.