Vollzeittätigkeit bei 10-jährigem Kind – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Es kommt immer auf die familieren Umstände an, ob bei einem 10-jährigen Kind in Vollzeit gearbeitet werden muß.
Immer wieder stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe ein geschiedener Ehegatte nachehelichen Unterhalt verlangen kann, wenn er ein gemeinschaftliches Kind betreut. Die Gerichte haben stets im konkreten Einzelfall zu entscheiden. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurde nunmehr entschieden, dass es der Mutter eines neuneinhalbjährigen Kindes durchaus zuzumuten ist, vollschichtig zu arbeiten. Die geschiedene Ehefrau war ausgebildete Bauzeichnerin und war nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes nur in geringem Umfang tätig. Als sich die Ehegatten trennten, gab sie ihren Beruf völlig auf. Der BGH hat ausgeführt, dass auch unter Berücksichtigung der sportlichen und musikalischen Aktivitäten des Sohnes der Kindesmutter eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zuzumuten ist. In jedem konkreten Einzelfall muss das Familiengericht in die Abwägung einbeziehen, welche Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind und ob dem Kind eine Fremdbetreuung zuzumuten ist.
Wie bereits gesagt, handelt es sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen. Sofern auch Sie hiervon oder von einer vergleichbaren Problematik betroffen sind, steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht zu einer Beratung jederzeit gerne zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.