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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Kündigungsschutz – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann aber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen.

Leitende Angestellte haben Kündigungsschutz

Dass auch leitende Angestellte den vollen Kündigungsschutz genießen, ist vielfach nicht bekannt. Dies ist in § 14 Abs. 2 KSchG festgehalten. Dort ist bestimmt, dass auf Geschäftsführer, Betriebsleiter und ähnliche leitende Angestellte, soweit diese zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes grundsätzlich Anwendung finden.

Auflösung Arbeitsverhältnis gegen Abfindung

Allerdings wird eine Ausnahme zugelassen. Hiernach kann der Arbeitgeber gemäß § 9 KSchG eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, und zwar ohne hierfür einen Grund haben zu müssen. Dieser Antrag muss jedoch vom Arbeitgeber gestellt werden und hat überdies noch zur Folge, dass der Arbeitgeber dann eine angemessene Abfindung an den leitenden Angestellten zahlen muss. Ohne Abfindung kann daher das Arbeitsverhältnis des leitenden Angestellten nicht aufgelöst werden, sofern der Arbeitgeber für eine etwaige Kündigung keinen Grund hat.

Wirklich leitender Angestellter?

Ungeachtet dessen ist es schon vielfach fraglich, ob es sich bei dem betreffenden Mitarbeiter überhaupt um einen leitenden Angestellten im Rechtssinne handelt. Dies ist nur sehr selten der Fall, da oft keine Befugnis des "leitenden Angestellten" besteht, selbständig und ohne Abstimmung mit der Geschäftsführung einem Mitarbeiter zu kündigen. Auch hier zeigt sich wieder einmal, wie umfangreich und komplex das Arbeitsrecht ist. Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zwecks weiterer Beratung aufzusuchen. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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