Erben und Vererben
Wer sicher sein möchte, dass das Vermögen nach dem Ableben derjenige erhält, der es erhalten soll, muss sich zu Lebzeiten mit seiner Erbfolge auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die auserwählten Personen oder Organisationen begünstigt, Familienstreitigkeiten vermieden und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge in Bezug auf Immobilien, Unternehmen oder Geschäftsanteilen und sonstigem Vermögen. Wir beurkunden Ihre letztwilligen Verfügungen von Todes wegen ebenso wie Ihre Verfügungen zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung. In enger Absprache mit Ihrem steuerlichen Berater entwerfen wir entsprechende Urkunden und vollziehen die Verträge anschließend nach der Beurkundung.
Als Notarin, die zugleich Fachanwältin für Erbrecht ist, kennt Frau Borgmann-Witting die typischen Streitpunkte im Erbrecht. Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern. Die Beratung und Gestaltung von notariellen Urkunden erstreckt sich insbesondere auf folgende, typische Tätigkeitsbereiche:
- Testamente
- Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch- oder Wohnrecht
- Schenkungsverträge
- Erbscheinsanträge
- Anträge auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses
- Anträge auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Errichtung von Stiftungen
- Gesellschaftsverträge mit Nachfolgeklauseln zur Sicherung der Fortführung eines Unternehmens
Auf Wunsch registrieren wir für Sie Ihre letztwilligen Verfügungen im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer.