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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Wir sind ein modernes, dienstleistungsorientiertes Anwaltsnotariat.

Erben und Vererben

Wer sicher sein möchte, dass das Vermögen nach dem Ableben derjenige erhält, der es erhalten soll, muss sich zu Lebzeiten mit seiner Erbfolge auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die auserwählten Personen oder Organisationen begünstigt, Familienstreitigkeiten vermieden und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge in Bezug auf Immobilien, Unternehmen oder Geschäftsanteilen und sonstigem Vermögen. Wir beurkunden Ihre letztwilligen Verfügungen von Todes wegen ebenso wie Ihre Verfügungen zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung. In enger Absprache mit Ihrem steuerlichen Berater entwerfen wir entsprechende Urkunden und vollziehen die Verträge anschließend nach der Beurkundung.


Als Notarin, die zugleich Fachanwältin für Erbrecht ist, kennt Frau Borgmann-Witting die typischen Streitpunkte im Erbrecht. Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern. Die Beratung und Gestaltung von notariellen Urkunden erstreckt sich insbesondere auf folgende, typische Tätigkeitsbereiche:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch- oder Wohnrecht
  • Schenkungsverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Anträge auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses
  • Anträge auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • Errichtung von Stiftungen
  • Gesellschaftsverträge mit Nachfolgeklauseln zur Sicherung der Fortführung eines Unternehmens

 

Auf Wunsch registrieren wir für Sie Ihre letztwilligen Verfügungen im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer.

Ihre Notarin

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

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So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


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13467 Berlin
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