Familienrecht
Auch das Familienrecht schreibt die notarielle Beurkundung für verschiedene Konstellationen vor. Als Notarin, die zugleich Fachanwältin für Familienrecht ist, berät Sie Frau Notarin Borgmann-Witting unparteiisch, kompetent und präventiv. Wir entwerfen und beurkunden auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Verträge.
Ehevertrag
Bei Eheverträgen handelt es sich immer um individuelle Gestaltungen. Zur Vorbereitung empfiehlt sich daher in der Regel eine persönliche Vorbesprechung. Diese kann persönlich, aber auch telefonisch oder als Videokonferenz erfolgen.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie leben getrennt und wollen die Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln? Wenn über den Inhalt einer Vereinbarung bereits eine Einigung gefunden wurde, können Sie uns die Informationen zur Vorbereitung einer notariellen Urkunde gerne übersenden.
Adoption
Für die Adoption von Minderjährigen oder Volljährigen ist ein Adoptionsantrag erforderlich, der notariell beurkundet werden muss. Nach der Beurkundung wird dieser sodann bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne stehen wir Ihnen zur Beurkundung eines Adoptionsantrags zur Verfügung.