Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Für die persönliche Vorsorge haben Vollmachten und Patientenverfügungen eine zentrale Bedeutung. Krankheit oder ein Unfall führen oft nicht nur zu einer wesentlichen Veränderung der eigenen Lebensgestaltung, sondern können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann. In diesem Fall ist man auf die Mitwirkung anderer angewiesen.
Verwandte bzw. der Ehegatte sind in solchen Situationen nicht automatisch entscheidungsbefugt. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Mit der General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen anderen, für Sie Erklärungen abzugeben. Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche gegenüber Ärzten dar.
Mit einer Betreuungsverfügung kann vor allem vermieden werden, dass eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird und fremde Personen über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Wir entwerfen und beurkunden daher für Sie insbesondere:
- Generalvollmachten,
- Vorsorgevollmachten,
- Betreuungsverfügungen und
- Patientenverfügungen.
Auf Wunsch lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit sie im Notfall aufgefunden und Ihrem Willen Beachtung geschenkt wird.