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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Wir sind ein modernes, dienstleistungsorientiertes Anwaltsnotariat.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Für die persönliche Vorsorge haben Vollmachten und Patientenverfügungen eine zentrale Bedeutung. Krankheit oder ein Unfall führen oft nicht nur zu einer wesentlichen Veränderung der eigenen Lebensgestaltung, sondern können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann. In diesem Fall ist man auf die Mitwirkung anderer angewiesen.

Verwandte bzw. der Ehegatte sind in solchen Situationen nicht automatisch entscheidungsbefugt. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Mit der General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen anderen, für Sie Erklärungen abzugeben. Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche gegenüber Ärzten dar.
Mit einer Betreuungsverfügung kann vor allem vermieden werden, dass eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird und fremde Personen über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir entwerfen und beurkunden daher für Sie insbesondere:

  • Generalvollmachten,
  • Vorsorgevollmachten,
  • Betreuungsverfügungen und
  • Patientenverfügungen.

Auf Wunsch lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit sie im Notfall aufgefunden und Ihrem Willen Beachtung geschenkt wird.

Ihre Notarin

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

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So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


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13467 Berlin
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