Keine vorschnelle Anzeige – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine unberechtigte Anzeige des Arbeitnehmers bei Behörden kann den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigen!
Keine vorschnelle Anzeige
Hintergrund eines gerade entschiedenen Falles war, dass eine Erzieherin in einem Privathaushalt angestellt war und ihren Arbeitgeber (die Eltern der von ihr betreuten Kinder) beim Jugendamt anzeigte. Angeblich lagen erhebliche Misstände vor. Als Reaktion hierauf haben die Eltern dann das Arbeitsverhältnis mit der Erzieherin fristlos gekündigt und ihr vorgeworfen, sie habe das Vertrauensverhältnis durch die Anzeige beim Jugendamt zerstört. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht feststellte. Die Arbeitnehmerin hätte erst ein klärendes Gespräch mit den Eltern führen müssen bzw. ein solches versuchen müssen, bevor sie die Eltern beim Jugendamt anzeigt. Da sie ein solches klärendes Gespräch nicht versucht habe, habe sie von sich aus das Vertrauensverhältnis mit den Eltern zerstört. Die fristlose Kündigung war daher gerechtfertigt.
Im Vorhinein zum Anwalt
Ein durchaus diskussionswürdiges Urteil. Natürlich müssen die Rechte der Eltern gewahrt werden. Allerdings führt eine solche Rechtsprechung dazu, dass sich Arbeitnehmer bald nichts mehr trauen. Insbesondere aber wenn Missstände aufgedeckt werden sollen, sind wir alle auf mündige Arbeitnehmer angewiesen.